Jahr der Bildung
Schriftgrösse:

Schriftgrafik: Bildung braucht Religion - Kirche und SchuleSchriftgrafik: Bildung braucht Religion - Kirche und Schule. Am Rechten Rand ist ein Junge mit einem Laptop zu sehen. Eine Frau schaut ihm über die Schulter.
 
Suche:  

Vokation - Termine für Vokationstagungen und Antragsformulare 

   Drucken


Vokation - die kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften

Tagungen 2010/2011 zur Erlangung der kirchlichen Bestätigung für Religionslehrkräfte/Vokation

 

Lehrkräfte, die ab dem 01. November 2006 ihre Fakultas für das Fach Evangelische Religion erwerben bzw. erstmals nach dem 1.November 2006 fachfremd Religionsunterricht erteilen möchten, benötigen eine Vokation. Dazu ist der Besuch einer Vokationstagung erforderlich.

 

1. Vokationstagungen für Lehrkräfte mit der Fakultas Religion:

27.-29.10.2010 " Die Bibel ins Leben holen " in Rastede (Arbeitsstelle für Religionspädagogik Oldenburg,  - leider schon ausgebucht.

 

Folgende Tagungen haben noch freie Plätze:

 

18.-20.11.2010 " Freude an der Religion wecken " in Loccum (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail:  carmen.borggrefe@evlka.de; www.rpi-loccum.de)

 

28.02.2011 - 02.03.2011  "In Krisen standhalten - Schwierige Situationen im Schulalltag meistern"in Potshausen, Arbeitsstelle für Ev. Religionspädagogik Georgswall 7, 26603 Aurich Tel.:04941/968610, Fax: 04941/968621, www.aro-aurich.de , E-Mail:aro-aurich@t-online.de  

 

 

 24.-26.03.2011 : Freude an der Religion wecken für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Religion in Loccum (Anmeldung im Religionspädagogischen Institut Loccum, siehe oben)

 

25.-27.05.2011 in Goslar, Haus Hessenkopf, Arbeitsbereich Religionspädagogik und Medienpädagogik
der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1, D - 38300 Wolfenbüttel
Postfach 16 64, D - 38286 Wolfenbüttel, arpm@lk-bs.de ; Information: Silke Lilie,Tel.: +49 (0) 5331 - 802 504, Fax:  +49 (0) 5331 - 802 713

 

 

09. - 11.11.2011 in der Ev. Heimvolkshochschule Rastede; Anmeldung: Arbeitsstelle für Relgionspädagogik, Haareneschstr. 58, 26121 Oldenburg, Tel.: 0441/77 01-441, Email: arp@ev-kirche-oldenburg.de

 

 

 10.-12.11.2011 : Freude an der Religion wecken, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Religion in Loccum(Anmeldung im Religionspädagogischen Institut Loccum, siehe oben)

 

 2. Vokationstagungen für Lehrkräfte, die fachfremd Evangelische Religion erteilen:

16.-20.11.2010 : "Mit Freude Religion unterrichten – Einführung in die Praxis des Evangelischen Religionsunterrichtes" in Loccum (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail:  carmen.borggrefe@evlka.de; www.rpi-loccum.de)

22.-26.03.2011Mit Freude Religion unterrichten – Einführung in die Praxis des Evangelischen Religionsunterrichtes" in Loccum ; (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail: carmen.borggrefe@evlka.de ; www.rpi-loccum.de

08.-12.11.2011Mit Freude Religion unterrichten – Einführung in die Praxis des Evangelischen Religionsunterrichtes" in Loccum (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail: carmen.borggrefe@evlka.de; www.rpi-loccum.de)

Die Tagungen sind grundsätzlich offen für alle Lehrkräfte, die in Niedersachsen Religionsunterricht erteilen.

 

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Frau Fischhöfer, Tel.: 0511 1241-393; Cornelia.Fischhoefer@evlka.de.


 Regelung für Referendare und Referendarinnen: Für die Dauer Ihrer praktischen Ausbildungsphase ist eine befristete Unterrichtsbestätigung im Vorbereitungsdienst erforderlich.
Diese können Sie, wenn Ihre Schule auf dem Gebiet der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen liegt, bei der Geschäftsstelle der Konföderation beantragen. Das entsprechende Antragsformular findet sich im Download-Bereich (siehe unten). Die Anträge sind zu richten an: Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
z.H: Frau Fischhöfer
Rote Reihe 6
30169 Hannover


 

  • Die Vokation


    Die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat im Juni 2006 ein Kirchengesetz über die "Kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften" verabschiedet, das ab 01.November 2006 gilt.
    Mit der "Kirchlichen Bestätigung von Religionslehrkräften" soll keinesfalls der Religionsunterricht verkirchlicht werden, sondern die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen möchten den Religionsunterricht und Sie als Unterrichtende damit unterstützen.

    Für Sie als Unterrichtende bedeutet die Einführung der Vokation:

    1. Wenn Sie Ihre Fakultas ( die abgeschlossene staatliche Ausbildung zum Lehramt mit Lehrbefähigung für das Fach evangelische Religion - 2. Staatsexamen - oder eine staatlich anerkannte Zertifikation oder einen abgeschlossenen, von den beteiligten Kirchen anerkannten Weiterbildungskurs) vor dem 01. November 2006 erworben haben, brauchen Sie keinen Antrag auf Erteilung einer Vokation zu stellen. Für Sie gilt die Vokation als erteilt.
    Wer aus diesem Personenkreis dennoch eine Vokationsurkunde bekommen und an einer Vokationstagung teilnehmen möchte, ist dazu herzlich durch die evangelischen Kirchen eingeladen.
    Auch für diejenigen Religionslehrkräfte, die vor dem 01. November 2006 länger als ein Jahr fachfremd Religion erteilen, gilt die Vokation als erteilt.

    2. Wenn Sie nach dem 01. November 2006 Ihre Fakultas (s.o.) für das Fach Evangelische Religion erwerben, benötigen Sie eine Vokation, um Religionsunterricht erteilen zu können.
    Ebenso gilt das für diejenigen von Ihnen, die am 01. November 2006 noch nicht länger als ein Jahr fachfremd Religion unterrichten.
    Voraussetzungen: Wir benötigen ein ausgefülltes Formblatt mit der Kopie des Zeugnisses über das Zweite Staatsexamen und eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche. Sie finden die Antragsformulare als Dateien zum Download auf dieser Seite.
    Es ist weiter eine 2,5-tägige Vokationstagung (innerhalb von 2 Jahren) zu besuchen. Diese Vokationstagung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Erfahrungsaustausch, hat einen thematischen Schwerpunkt, stellt die Landeskirchen und kirchlichen Fortbildungsangebote vor und schließt mit einem Gottesdienst ab.
    Auf dieser Seite und im Schulverwaltungsblatt wird regelmäßig veröffentlicht, wann und wo Vokationstagungen stattfinden.
    Diejenigen, die am 01. November 2006 erst ein Jahr Religionsunterricht fachfremd erteilt haben oder zukünftig erteilen wollen, benötigen neben den oben genannten Unterlagen (Zweites Staatsexamen und Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche ) die Teilnahme an einer fünftägigen Vokationstagung zur Qualifizierung, in der erste Grundlagen für das Erteilen von Religionsunterricht vermittelt werden.


    Der Standort der Schule muss sich im Gebiet der Kirchen der Konföderation befinden, um hier die Vokation beantragen zu können. Der Wohnort der Lehrkraft ist nicht entscheidend. Wenn die betreffende Schule z.B. auf dem Gebiet der westfälischen Landeskirche liegt, ist auch dort beim zuständigen Landeskirchenamt die Vokation zu beantragen. Erteilte Vokationen werden dann von allen Landeskirchen anerkannt.

    3. Wenn Sie einer der folgenden evangelischen Freikirchen angehören, gelten die gleichen Bedingungen wie für die Mitglieder einer Gliedkirche der EKD:

    1. die Selbständigen Evang.-Luth. Kirche – Sprengel Nord,
    2. die Evang.-methodistischen Kirche – Distrikt Hamburg,
    3. der Bund evang.-reformierter Kirchen Deutschlands,
    4. die Evang.-altreformierten Kirche in Niedersachsen und
    5. die Herrnhuter Brüdergemeine Neugnadenfeld.

    4. Wenn Sie keiner Gliedkirche der EKD angehören und nicht zu einer der fünf oben genannten Freikirchen, sondern zu einer anderen evangelischen Freikirche, die in der Regel Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist,gehören, können Sie wie bisher eine Unterrichtsbestätigung erhalten, um das Fach Evangelische Religion zu unterrichten.
    Wenn Sie dies fachfremd tun möchten, findet jeweils eine Einzelfallprüfung statt. Diese Einzelprüfung erfolgt auch, wenn Sie zu einer Freikirche gehören, die nicht Mitglied der ACK Niedersachsens ist. Dazu erteilt die Geschäftsstelle der Konföderation Auskunft.

  • 5. Wenn Sie für sich die Erteilung einer Vokation aus guten Gründen ablehnen möchten, sind Sie gebeten, sich ebenfalls an die Geschäftsstelle der Konföderation zu wenden. Dort wird dann in einem Gespräch nach einer Lösung gesucht werden.

    6. Die Vokation benötigen Sie nur, wenn Sie an staatlichen Schulen in Niedersachsen Religion erteilen möchten.
    Sind Sie an einer Schule in freier Trägerschaft tätig, gilt das für Sie nicht, es sei denn, Sie möchten eine Vokation erhalten,

    7. Das Programm der Vokationstagungen wird mit den Teilnehmenden abgestimmt und entwickelt. Die Vokationstagungen finden regelmäßig statt. Termine sehen Sie oben auf dieser Seite.
  •  
  •  
  • Informationen zur Antragstellung
    Sie finden die für Ihre Antragstellung nötigen Antragsformulare zum Download auf dieser Seite. Bitte wählen Sie aus den beigefügten Formulare das Entsprechende aus und fügen Sie die hier genannten Unterlagen Ihrem Antrag bei:

    • Allgemeiner Antrag auf Erteilung einer Kirchlichen Bestätigung –Vokation-:
      - Eine Bescheinigung der Zugehörigkeit zu einer Kichengemeinde, also ein sog. Pfarramtliches Zeugnis
      - Beglaubigte Kopie des Zweiten Staatsexamens

       
    • Antrag auf Erteilung einer Befristeten Unterrichtsbestätigung für Referendar/innen, die Mitglied einer evangelischen Freikirche sind:
      - Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde
      - Beglaubigte Kopie des Ersten Staatsexamens
      - Erklärung „Sonderlehren“

       
    • Antrag auf Erteilung einer Widerruflichen Unterrichtsbestätigung für Mitglieder evangelischer Freikirchen:
      - Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde
      - Beglaubigte Kopie des Zweiten Staatsexamens
      - Erklärung „Sonderlehren“

      Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen jeweils an das RPI:

      Religionspädagogisches Institut Loccum
      Uhlhornweg 10-12
      31547 Loccum
      Auskunft erteilt Frau Borggrefe: 05766–81-165

      Sie bekommen Nachricht über die Zuweisung eines Tagungsplatzes. Informationen zu den Vokationstagungen bekommen sie auch im RPI Loccum oder auf der Webseite des Religionspädagogischen Institus:
      www.rpi-loccum.de

      Weitere organisatorische und rechtliche Fragen können Sie richten an:
      Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
      Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track
      Rote Reihe 6
      30169 Hannover

      Weitere Ansprechpartner:

      Frau Fischhöfer Tel. 0511 1241 393


      Warum ist nun auch in Niedersachsen eine solche Vokation nötig?
      Das lässt sich mit vier Aspekten benennen: Wegfall des Ersten Staatsexamens in seiner bisherigen Form und damit auch des Prüfungskommissionsvorsitzes eines kirchlichen Vertreters, Einführung der eigenverantwortlichen Schule sowie die Verbindung von Unterricht und einer Glaubens- und Frömmigkeitspraxis.

      Das Kirchengesetz spricht von einer "Kirchlichen Bestätigung von Religionslehrkräften". Damit soll deutlich gemacht werden, dass die staatlichen Examina uneingeschränkt gelten. Durch eine "Kirchliche Bestätigung" soll der Dienst der Religionslehrkräfte durch die Kirchen der Konföderation aktiv begleitet und durch Fortbildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden.
      Der Religionsunterricht ist "gemeinsame Sache" (res mixta) von Kirche und Staat und das neue Kirchengesetzt ist ein Baustein, mit dem die Kirchen der Konföderation ihre Mitverantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen.

      Der konfessionelle Religionsunterricht wird in Niedersachsen oft fachfremd unterrichtet. Er erfordert aber besondere Kompetenzen und Kenntnisse, nicht zuletzt zum einen aufgrund seiner konfessionellen Prägung und zum anderen auf dem Hintergrund einer spürbaren Abnahme der religiösen Sozialisation bei vielen Kindern und Jugendlichen.
      Deshalb sollen fachfremd Religionsunterricht erteilende Lehrkräfte zukünftig die Vokation in Verbindung mit dem Besuch einer Vokationstagung, die stark als Fortbildungsveranstaltung konzipiert ist, erhalten. Diese Tagung schließt mit keiner Qualifikation und keinem Zertifikat ab. Wer an einer solchen Vokationstagung teilgenommen hat, erteilt weiterhin "fachfremd" Religion – und vielleicht ist ihr oder sein Interesse geweckt, sich in diesem Fach durch Fortbildungen und Weiterqualifikationsmaßnahmen zu qualifizieren.

      Im Evangelischen Religionsunterricht soll eine gelebte Glaubens- und Frömmigkeitspraxis mit prägend sein, sie soll bekannt gemacht und eine reflexive Auseinandersetzung mit ihr angeboten werden.
      Von daher sind Möglichkeiten zum Kontakt und zur Zusammenarbeit von Religionslehrkräften und "Kirche" sinnvoll und wichtig.


      Download-Informationen:

      Wenn Sie Probleme beim Download der Dokumente haben, gehen Sie bitte so vor:

      Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die unten stehenden Download-Links. Wählen Sie dann jeweils "Ziel speichern unter" und speichern Sie das Dokument in einen Ordner Ihrer Wahl auf Ihrem Rechner. 

 

 

 



DOWNLOADS

Referendariat-Antrag auf Erteilung einer befristeten Unter-205 (1).pdf
Antrag auf Erteilung einer Kirchlichen Bestätigung- Vokati-205.pdf
Antrag Widerrufliche Unterrichtsbestätigung Fakultas.pdf
Erklärung RU.pdf
Erklärung RU.pdf (PDF | 11 KB)
Vokationsgesetz v[1]. 17.06.2006.pdf
Referendare-Freikirche-Antrag befristete Unterrichtsbestätigung.pdf
Flyer Informationen zur Vokation.pdf

Servicenavigation

Homepage | Impressum | Kontakt
26.08.2010