Tagungen 2010/2011 zur Erlangung der kirchlichen Bestätigung für Religionslehrkräfte/Vokation
Lehrkräfte, die ab dem 01. November 2006 ihre Fakultas für das Fach Evangelische Religion erwerben bzw. erstmals nach dem 1.November 2006 fachfremd Religionsunterricht erteilen möchten, benötigen eine Vokation. Dazu ist der Besuch einer Vokationstagung erforderlich.
1. Vokationstagungen für Lehrkräfte mit der Fakultas Religion:
27.-29.10.2010 " Die Bibel ins Leben holen " in Rastede (Arbeitsstelle für Religionspädagogik Oldenburg, - leider schon ausgebucht.
Folgende Tagungen haben noch freie Plätze:
18.-20.11.2010 " Freude an der Religion wecken " in Loccum (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail: carmen.borggrefe@evlka.de; www.rpi-loccum.de)
28.02.2011 - 02.03.2011 "In Krisen standhalten - Schwierige Situationen im Schulalltag meistern"in Potshausen, Arbeitsstelle für Ev. Religionspädagogik Georgswall 7, 26603 Aurich Tel.:04941/968610, Fax: 04941/968621, www.aro-aurich.de , E-Mail:aro-aurich@t-online.de
24.-26.03.2011 : Freude an der Religion wecken für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Religion in Loccum (Anmeldung im Religionspädagogischen Institut Loccum, siehe oben)
25.-27.05.2011 in Goslar, Haus Hessenkopf, Arbeitsbereich Religionspädagogik und Medienpädagogik
der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1, D - 38300 Wolfenbüttel
Postfach 16 64, D - 38286 Wolfenbüttel, arpm@lk-bs.de ; Information: Silke Lilie,Tel.: +49 (0) 5331 - 802 504, Fax: +49 (0) 5331 - 802 713
09. - 11.11.2011 in der Ev. Heimvolkshochschule Rastede; Anmeldung: Arbeitsstelle für Relgionspädagogik, Haareneschstr. 58, 26121 Oldenburg, Tel.: 0441/77 01-441, Email: arp@ev-kirche-oldenburg.de
10.-12.11.2011 : Freude an der Religion wecken, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Religion in Loccum(Anmeldung im Religionspädagogischen Institut Loccum, siehe oben)
2. Vokationstagungen für Lehrkräfte, die fachfremd Evangelische Religion erteilen:
16.-20.11.2010 : "Mit Freude Religion unterrichten – Einführung in die Praxis des Evangelischen Religionsunterrichtes" in Loccum (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail: carmen.borggrefe@evlka.de; www.rpi-loccum.de)
22.-26.03.2011: Mit Freude Religion unterrichten – Einführung in die Praxis des Evangelischen Religionsunterrichtes" in Loccum ; (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail: carmen.borggrefe@evlka.de ; www.rpi-loccum.de)
08.-12.11.2011: Mit Freude Religion unterrichten – Einführung in die Praxis des Evangelischen Religionsunterrichtes" in Loccum (Religionspädagogisches Institut, Sekretariat: 05766/81-165 E-Mail: carmen.borggrefe@evlka.de; www.rpi-loccum.de)
Die Tagungen sind grundsätzlich offen für alle Lehrkräfte, die in Niedersachsen Religionsunterricht erteilen.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Frau Fischhöfer, Tel.: 0511 1241-393; Cornelia.Fischhoefer@evlka.de.
Regelung für Referendare und Referendarinnen: Für die Dauer Ihrer praktischen Ausbildungsphase ist eine befristete Unterrichtsbestätigung im Vorbereitungsdienst erforderlich.
Diese können Sie, wenn Ihre Schule auf dem Gebiet der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen liegt, bei der Geschäftsstelle der Konföderation beantragen. Das entsprechende Antragsformular findet sich im Download-Bereich (siehe unten). Die Anträge sind zu richten an: Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
z.H: Frau Fischhöfer
Rote Reihe 6
30169 Hannover
- Die Vokation
Die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat im Juni 2006 ein Kirchengesetz über die "Kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften" verabschiedet, das ab 01.November 2006 gilt.
Mit der "Kirchlichen Bestätigung von Religionslehrkräften" soll keinesfalls der Religionsunterricht verkirchlicht werden, sondern die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen möchten den Religionsunterricht und Sie als Unterrichtende damit unterstützen.
Für Sie als Unterrichtende bedeutet die Einführung der Vokation:
1. Wenn Sie Ihre Fakultas ( die abgeschlossene staatliche Ausbildung zum Lehramt mit Lehrbefähigung für das Fach evangelische Religion - 2. Staatsexamen - oder eine staatlich anerkannte Zertifikation oder einen abgeschlossenen, von den beteiligten Kirchen anerkannten Weiterbildungskurs) vor dem 01. November 2006 erworben haben, brauchen Sie keinen Antrag auf Erteilung einer Vokation zu stellen. Für Sie gilt die Vokation als erteilt.
Wer aus diesem Personenkreis dennoch eine Vokationsurkunde bekommen und an einer Vokationstagung teilnehmen möchte, ist dazu herzlich durch die evangelischen Kirchen eingeladen.
Auch für diejenigen Religionslehrkräfte, die vor dem 01. November 2006 länger als ein Jahr fachfremd Religion erteilen, gilt die Vokation als erteilt.
2. Wenn Sie nach dem 01. November 2006 Ihre Fakultas (s.o.) für das Fach Evangelische Religion erwerben, benötigen Sie eine Vokation, um Religionsunterricht erteilen zu können.
Ebenso gilt das für diejenigen von Ihnen, die am 01. November 2006 noch nicht länger als ein Jahr fachfremd Religion unterrichten.
Voraussetzungen: Wir benötigen ein ausgefülltes Formblatt mit der Kopie des Zeugnisses über das Zweite Staatsexamen und eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche. Sie finden die Antragsformulare als Dateien zum Download auf dieser Seite.
Es ist weiter eine 2,5-tägige Vokationstagung (innerhalb von 2 Jahren) zu besuchen. Diese Vokationstagung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Erfahrungsaustausch, hat einen thematischen Schwerpunkt, stellt die Landeskirchen und kirchlichen Fortbildungsangebote vor und schließt mit einem Gottesdienst ab.
Auf dieser Seite und im Schulverwaltungsblatt wird regelmäßig veröffentlicht, wann und wo Vokationstagungen stattfinden.
Diejenigen, die am 01. November 2006 erst ein Jahr Religionsunterricht fachfremd erteilt haben oder zukünftig erteilen wollen, benötigen neben den oben genannten Unterlagen (Zweites Staatsexamen und Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche ) die Teilnahme an einer fünftägigen Vokationstagung zur Qualifizierung, in der erste Grundlagen für das Erteilen von Religionsunterricht vermittelt werden.
Der Standort der Schule muss sich im Gebiet der Kirchen der Konföderation befinden, um hier die Vokation beantragen zu können. Der Wohnort der Lehrkraft ist nicht entscheidend. Wenn die betreffende Schule z.B. auf dem Gebiet der westfälischen Landeskirche liegt, ist auch dort beim zuständigen Landeskirchenamt die Vokation zu beantragen. Erteilte Vokationen werden dann von allen Landeskirchen anerkannt.
3. Wenn Sie einer der folgenden evangelischen Freikirchen angehören, gelten die gleichen Bedingungen wie für die Mitglieder einer Gliedkirche der EKD:
1. die Selbständigen Evang.-Luth. Kirche – Sprengel Nord,
2. die Evang.-methodistischen Kirche – Distrikt Hamburg,
3. der Bund evang.-reformierter Kirchen Deutschlands,
4. die Evang.-altreformierten Kirche in Niedersachsen und
5. die Herrnhuter Brüdergemeine Neugnadenfeld.
4. Wenn Sie keiner Gliedkirche der EKD angehören und nicht zu einer der fünf oben genannten Freikirchen, sondern zu einer anderen evangelischen Freikirche, die in der Regel Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist,gehören, können Sie wie bisher eine Unterrichtsbestätigung erhalten, um das Fach Evangelische Religion zu unterrichten.
Wenn Sie dies fachfremd tun möchten, findet jeweils eine Einzelfallprüfung statt. Diese Einzelprüfung erfolgt auch, wenn Sie zu einer Freikirche gehören, die nicht Mitglied der ACK Niedersachsens ist. Dazu erteilt die Geschäftsstelle der Konföderation Auskunft.
5. Wenn Sie für sich die Erteilung einer Vokation aus guten Gründen ablehnen möchten, sind Sie gebeten, sich ebenfalls an die Geschäftsstelle der Konföderation zu wenden. Dort wird dann in einem Gespräch nach einer Lösung gesucht werden.
6. Die Vokation benötigen Sie nur, wenn Sie an staatlichen Schulen in Niedersachsen Religion erteilen möchten.
Sind Sie an einer Schule in freier Trägerschaft tätig, gilt das für Sie nicht, es sei denn, Sie möchten eine Vokation erhalten,
7. Das Programm der Vokationstagungen wird mit den Teilnehmenden abgestimmt und entwickelt. Die Vokationstagungen finden regelmäßig statt. Termine sehen Sie oben auf dieser Seite.-
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- Informationen zur Antragstellung
Sie finden die für Ihre Antragstellung nötigen Antragsformulare zum Download auf dieser Seite. Bitte wählen Sie aus den beigefügten Formulare das Entsprechende aus und fügen Sie die hier genannten Unterlagen Ihrem Antrag bei: