Geschichte der 
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

 
5. Das 20. Jahrhundert  << 1 2 3 4 5 6 7 8 >>

Seit der Reformation waren die Landesherren Oberhaupt der evangelischen Kirche ihres Territoriums gewesen. 1918 beendete die Abdankung des Kaisers die Monachie in Deutschland. Die republikanische Weimarer Reichsverfassung legte die Trennung von Kirche und Staat fest, die alten Kirchenverfassungen wurden ungültig.

1924 trat für die hannoversche Landeskirche eine neue Kirchenverfassung in Kraft. Oberhaupt der Landeskirche ist seitdem der Landesbischof. Ihm zur Seite steht die gewählte Landessynode, damals "Landeskirchentag" genannt, die über Finanzfragen und Kirchengesetze entscheidet.
 
Nazi-Diktatur und Kirchenkampf

Kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten gewannen bei kirchlichen Neuwahlen die Deutschen Christen (DC) die Macht in der Kirchenleitung, dem Landeskirchentag (Synode) und vielen Kirchenvorständen. Die Pastoren und die meisten geistlichen Würdenträger der Landeskirche, allen voran Landesbischof Marahrens, wehrten sich gegen die von den DC geplante "Gleichschaltung" der Landeskirchen in einer staatlich kontrollierten Reichskirche. Als der Versuch, Landesbischof Marahrens abzusetzen, scheiterte, verloren die DC 1934 ihre Machtposition in der Landeskirche. 
Allerdings konnten keine kirchlichen Neuwahlen abgehalten werden. So gab es von 1934 bis 1945 keinen Landeskirchentag und in einigen Gemeinden keine funktionierenden Kirchenvorstände. Verwaltet wurde die Landeskirche durch eine vom staatlichen Ministerium und dem Landesbischof gemeinsam bestellte Kirchenregierung. Unter dieser gemäßigten staatlichen Aufsicht blieb die hannoversche Landeskirche, im Gegensatz zu anderen Landeskirchen, während der restlichen Zeit der NS-Diktatur in geistlichen Fragen relativ unabhängig.

Pastoren und SA-Leute begegnen sich auf der Straße

Entscheidend für den hannoverschen Sonderweg war Landesbischof August Marahrens (1875-1950). Gemäß lutherischer Zwei-Reiche-Lehre unterschied Marahrens streng zwischen kirchlichem und staatlichem Machtbereich: Als Geistlicher war er überzeugter Anhänger, Gründungsmitglied und Vorsitzender der 1. Vorläufigen Leitung der Bekennenden Kirche und duldete keine staatliche Einmischung in religiöse und kirchliche Belange. Als Staatsbürger dagegen war er der Regierung und Hitler als Staatsoberhaupt treu und loyal ergeben und erlaubte sich kirchlicherseits keine offene Kritik an der staatlichen Politik. Stattdessen versuchte er immer wieder, zwischen der Bekennenden Kirche und den DC bzw. dem NS-Staat zu vermitteln. Das gab ihm und seiner Landeskirche einen gewissen Schutz vor staatlicher Einmischung, anderseits wurden beide oft zu schweigenden Zuschauern des NS-Unrechts.
Seine Haltung wurde Landesbischof Marahrens später oft vorgeworfen und macht ihn zu einer der umstrittensten Persönlichkeiten der hannoverschen Kirchengeschichte.

Wiederaufbau und neue Aufgaben nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mußte die demokratische Verfassung der Landeskirche neu aufgebaut werden. Die 1945 vom Landesbischof einberufene vorläufige Landessynode und ein vorläufiger Kirchensenat erließen die notwendigen Gesetze. Die erste ordentliche Landessynode trat 1947 zusammen.

Gottesdienst in der zerstörten Martins-Kirche Hannover-LindenEine besondere Aufgabe der Landeskirche in der Nachkriegszeit war die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Viele vertriebene Pastoren aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten baten in den westlichen Landeskirchen um Anstellung und Unterstützung. Sie stammten oft aus einer anderen lutherischen Tradition und brachten vielfach Probleme, aber auch Bereicherungen des kirchlichen Lebens in die Gemeinden. Parallel dazu kamen Tausende von Flüchtlingen, die in den Kirchengemeinden integriert werden mußten. Oft wurden sie auch in bislang bevölkerungsarmen oder vornehmlich katholischen oder reformierten Gebieten angesiedelt, so daß dort ganz neue Gemeinden entstanden.

Eine weitere kirchliche Herausforderung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die deutsche Teilung. Zur Unterstützung der unterdrückten Kirchen in der DDR wurde die West-Ost-Hilfe der Kirchen eingeführt. Die hannoversche Landeskirche übernahm dabei die Patenschaft für die Landeskirche in Sachsen. Auf der Basis dieser kirchlichen Zusammenarbeit konnten sich die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands über die politischen Mauern hinweg persönlich begegnen.

Und noch eine sozialpolitische Neuheit bestimmte die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg: Zunächst nur als "Vikarinnen" unter einem Sonderstatus geduldet, steht das Pfarramt seit 1968 auch für Frauen offen.
 
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