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Geschichte der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers |
| 5. Das 20. Jahrhundert | << 1 2 3 4 5 6 7 8 >> |
Seit der Reformation waren die Landesherren Oberhaupt der evangelischen Kirche ihres Territoriums gewesen. 1918 beendete die Abdankung des Kaisers die Monachie in Deutschland. Die republikanische Weimarer Reichsverfassung legte die Trennung von Kirche und Staat fest, die alten Kirchenverfassungen wurden ungültig.
1924 trat für die hannoversche
Landeskirche eine neue Kirchenverfassung in Kraft. Oberhaupt der Landeskirche
ist seitdem der Landesbischof. Ihm zur Seite steht die gewählte Landessynode,
damals "Landeskirchentag" genannt, die über Finanzfragen und Kirchengesetze
entscheidet.
| Nazi-Diktatur und Kirchenkampf
Kurz nach der Machtergreifung der
Nationalsozialisten gewannen bei kirchlichen Neuwahlen die Deutschen Christen
(DC) die Macht in der Kirchenleitung, dem Landeskirchentag (Synode) und
vielen Kirchenvorständen. Die Pastoren und die meisten geistlichen
Würdenträger der Landeskirche, allen voran Landesbischof Marahrens,
wehrten sich gegen die von den DC geplante "Gleichschaltung" der Landeskirchen
in einer staatlich kontrollierten Reichskirche. Als der Versuch, Landesbischof
Marahrens abzusetzen, scheiterte, verloren die DC 1934 ihre Machtposition
in der Landeskirche.
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Entscheidend für den hannoverschen
Sonderweg war Landesbischof August Marahrens
(1875-1950). Gemäß lutherischer Zwei-Reiche-Lehre unterschied
Marahrens streng zwischen kirchlichem und staatlichem Machtbereich: Als
Geistlicher war er überzeugter Anhänger, Gründungsmitglied
und Vorsitzender der 1. Vorläufigen Leitung der Bekennenden Kirche
und duldete keine staatliche Einmischung in religiöse und kirchliche
Belange. Als Staatsbürger dagegen war er der Regierung und Hitler
als Staatsoberhaupt treu und loyal ergeben und erlaubte sich kirchlicherseits
keine offene Kritik an der staatlichen Politik. Stattdessen versuchte er
immer wieder, zwischen der Bekennenden Kirche und den DC bzw. dem NS-Staat
zu vermitteln. Das gab ihm und seiner Landeskirche einen gewissen Schutz
vor staatlicher Einmischung, anderseits wurden beide oft zu schweigenden
Zuschauern des NS-Unrechts.
Seine Haltung wurde Landesbischof
Marahrens später oft vorgeworfen und macht ihn zu einer der umstrittensten
Persönlichkeiten der hannoverschen Kirchengeschichte.
Wiederaufbau und neue Aufgaben nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mußte die demokratische Verfassung der Landeskirche neu aufgebaut werden. Die 1945 vom Landesbischof einberufene vorläufige Landessynode und ein vorläufiger Kirchensenat erließen die notwendigen Gesetze. Die erste ordentliche Landessynode trat 1947 zusammen.
Eine
besondere Aufgabe der Landeskirche in der Nachkriegszeit war die Aufnahme
und Integration von Flüchtlingen. Viele vertriebene Pastoren aus den
ehemaligen deutschen Ostgebieten baten in den westlichen Landeskirchen
um Anstellung und Unterstützung. Sie stammten oft aus einer anderen
lutherischen Tradition und brachten vielfach Probleme, aber auch Bereicherungen
des kirchlichen Lebens in die Gemeinden. Parallel dazu kamen Tausende von
Flüchtlingen, die in den Kirchengemeinden integriert werden mußten.
Oft wurden sie auch in bislang bevölkerungsarmen oder vornehmlich
katholischen oder reformierten Gebieten angesiedelt, so daß dort
ganz neue Gemeinden entstanden.
Eine weitere kirchliche Herausforderung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die deutsche Teilung. Zur Unterstützung der unterdrückten Kirchen in der DDR wurde die West-Ost-Hilfe der Kirchen eingeführt. Die hannoversche Landeskirche übernahm dabei die Patenschaft für die Landeskirche in Sachsen. Auf der Basis dieser kirchlichen Zusammenarbeit konnten sich die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands über die politischen Mauern hinweg persönlich begegnen.
Und noch eine sozialpolitische Neuheit
bestimmte die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg: Zunächst nur als "Vikarinnen"
unter einem Sonderstatus geduldet, steht das Pfarramt seit 1968 auch für
Frauen
offen.
| Druckausgabe |