Geschichte der 
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

 
5c - Frauenordination in der hannoverschen Landeskirche zurück
Die Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte den Frauen den Zugang zum Universitätsstudium ermöglicht. Doch erst als durch die Verluste des Ersten Weltkrieges bei den männlichen Geistlichen Personalknappheit herrschte, erhielten studierte Frauen die Möglichkeit, im pfarramtlichen Dienst tätig zu werden. 

Doch sie wurden zunächst nur als "Pfarramtshelferinnen" eingesetzt, und ihre Befugnisse waren auch hier sehr eng auf die Jugend- und Frauenarbeit beschränkt. Sie durften zwar Kindergottesdienst, Bibelstunden und Andachten für Frauen halten, Seelsorge an Frauen in Krankenhäusern, Strafanstalten und Altersheimen betreiben und Jugendkreise leiten, aber die pfarramtliche Tätigkeit im Gemeindegottesdienst und die Sakramentenverwaltung waren ihnen ausdrücklich untersagt. Außerdem mußten die  "Vikarinnen" unverheiratet sein; sobald sie heirateten, verloren sie ihre Stelle und ihre Befugnisse. Sie wurden schlechter bezahlt als vergleichbare männliche Kollegen und hatten nur geringe Pensionsansprüche. Trotzdem wählen immer mehr Frauen diesen Beruf.

Als während des Zweiten Weltkrieges wieder großer Pastorenmangel in der Landeskirche herrschte, wurden die weiblichen Hilfsgeistlichen so wichtige Kräfte, daß ihre Stellung bereits 1948 auf der ersten ordentlichen (14.) Landessynode nach dem Krieg in einem neues "Vikarinnengesetz" geregelt wurde. Damit durften sie auch offiziell den Titel "Vikarin" führen, wenn sich auch faktisch nicht viel für die Frauen änderte: sie waren nach wie vor auf Jugend- und Frauenarbeit festgelegt, durften nur in diesem Rahmen Predigt oder Abendmahl halten und mußten unverheiratet sein. 

In den 60er Jahren wurde erstmals ein "Pastorinnengesetz" geplant, das Frauen zur Predigt und Sakraments- verwaltung vor der gesamten Gemeinde berechtigen und damit den männlichen Pastoren gleichstellen sollte. Im Vorfeld dieses Gesetzes gab es, wie schon 1948, erhebliche Diskussionen, ob Frauen nach der Schrift überhaupt diese Stellung einnehmen dürfen. Vor allem der Arbeitskreis lutherischer Pastoren in der hannoverschen Landeskirche wehrte sich entschieden gegen die Frauenordination und ging sogar soweit, den Befürwortern des Gesetzes das gemeinsame Abendmahl verweigern zu wollen. Dennoch gab es ausreichend positive Stimmen zum Pastorinnengesetz, so daß es 1968 verabschiedet werden konnte. 

Heute gibt es in der hannoverschen Landeskirche kein eigenes Pastorinnengesetz mehr, das Pfarrergesetz der VELKD gilt ohne Unterschiede für Männer und Frauen im Geistlichen Amt.

(Manuela Nordmeyer-Fiege)

Druckausgabe

Landeskirchliches Archiv Hannover