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Geschichte der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers |
| 4. Kirchenpolitik im 19. Jahrhundert - Der Weg zur Landeskirche | << 1 2 3 4 5 6 7 8 >> |
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Nach dem Wiener Kongreß 1815
gab es im Gebiet des heutigen Niedersachsen nur noch vier selbständige
Fürstentümer: das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum
Oldenburg, das Fürstentum Schaumburg-Lippe und das Königreich
Hannover. Jedes Fürstentum hatte eine eigene Kirchenverwaltung, die
dem jeweiligen Landesherren unterstand. Aus ihnen entwickelten sich die
noch heute bestehenden
vier
niedersächsischen Landeskirchen.
Zum Königreich Hannover gehörten die welfischen Fürstentümer Calenberg-Grubenhagen, Lüneburg und Bremen-Verden mit dem Land Hadeln, Ostfriesland, die ehemaligen Hochstifte Hildesheim und Osnabrück, das Emsland und einige kleinere Herrschaftsgebiete. Von wenigen Veränderungen abgesehen, umfaßt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers noch heute dieses Gebiet. |
| In der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts setzte im Königreich Hannover unter dem Einfluß
von Liberalismus und Bürgerlicher Revolution eine schrittweise Demokratisierung
der Kirche ein. Es begann 1848 mit der Einführung von Kirchenvorständen,
die einen Teil der Kirchengemeindeverwaltung vom Pastor übernahmen.
Dieser war bisher alleiniges Oberhaupt seiner Gemeinde gewesen. "Revolutionär"
daran war, daß dieses Gremium von den Gemeindegliedern demokratisch
gewählt wurde.
1864 erhielt die hannoversche Landeskirche eine eigene Verfassung. Darin wurde vorgeschrieben, daß es auch für die Kirche ein Parlament geben solle. Die "Landessynode" trat jedoch erst 1869 erstmals zusammen. |
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1866 eroberte Preußen das
Königreich Hannover. Das Königreich wurde annektiert, an seine
Stelle trat die Provinz Hannover im Königreich Preußen. Die
hannoversche Landeskirche blieb dagegen bestehen, im Gegensatz zu anderen
annektierten Gebieten wurde sie nicht der preußischen Kirchenunion
zugeschlagen.
Stattdessen richtete man in Hannover ein den bestehenden Konsistorien übergeordnetes Landeskonsistorium ein, das vom staatlichen Kultusministerium die Leitungsfunktion in den zentralen kirchlichen Angelegenheiten übernahm. So entstand erstmals eine einheitliche Verwaltung für die hannoversche Landeskirche in ihren heutigen Grenzen. |
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