Pastor Dr. Joachim Jeska


Läuteordnung der „Engelsglocke“
auf dem ev.-luth. St.-Urban-Friedhof Klein Ilsede
Die „Engelsglocke“ erklingt nur im Zusammenhang mit einem Trauergottesdienst für Kirchenmitglieder.
Als ökumenisches Zeichen gilt diese Regelung für alle Kirchenmitglieder, die einer Kirche der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (ACK – siehe: www.oekumene-ack.de) angehören.
Folgende Zeiten sieht die Läuteordnung vor:
- vor allen kirchlichen Trauerfeiern: 10 Minuten
- nach einer Trauerfeier mit Erdbegräbnis: bis sich die
Gemeinde am Grab
versammelt hat
- nach einer Trauerfeier zur Einäscherung: 10 Minuten
- vor einer Urnenbeisetzung: 5 Minuten
Klein Ilsede, 8. Dezember 2009
Der Kirchenvorstand