ORDNUNG FÜR DIE KONFIRMANDENARBEIT IN DER

EV.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE GIMTE – HILWARTSHAUSEN

Kirchenvorstand und Pfarramt haben am 30. August 2000 folgende Ordnung für die Konfirmandenarbeit beschlossen:


Grundsätzliches

Die Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es heute bedeutet, getauft zu sein und an das Evangelium von Jesus Christus zu glauben.

Die Konfirmandenarbeit in unserer Kirchengemeinde soll Freude machen und den Jugendlichen in einer spannenden wie schwierigen Lebensphase Lebenshilfe sein. Der Konfirmandenunterricht vermittelt Kenntnisse der Bibel, der christlichen Tradition, der evangelischen Kirche sowie des ökumenischen Zusammenhangs aller Kirchen.

Während der Konfirmandenzeit sind die Jugendlichen besonders dazu eingeladen, am Leben der Gemeinde teilzunehmen. Der regelmäßige Besuch des Unterrichts sowie der Gottesdienste gehört dazu. Angebote der Jugendarbeit und des sonstigen Gemeindelebens sollen den Jugendlichen den Zusammenhang von Glauben und Leben näher bringen.

Dauer

Die Konfirmandenarbeit beginnt zu Anfang des Schuljahres für die Kinder des siebten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über zwei Jahre. Sie schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten (in der Regel am 3. und 4. Sonntag nach Ostern) stattfindenden Konfirmation ab.

Anmeldung

Zur Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten zusammen mit den zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden eingeladen und gebeten, die Taufbescheinigung mitzubringen.

Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung eine Ausfertigung dieser Ordnung. Zu Beginn der Konfirmandenarbeit wird zu einem besonderen Gottesdienst und zu einem Elternabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Inhalt und Form der Konfirmandenarbeit informiert. Anregungen aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten werden gern berücksichtigt.

Organisation

Zur Konfirmandenarbeit gehören der Unterricht und weitere Veranstaltungen wie Freizeiten, Konfirmandennachmittage, gelegentlich auch kleine Praktika in der Gemeinde sowie Exkursionen. Der Unterricht umfasst insgesamt ca. 85 Unter-richtsstunden. Er findet außerhalb der Schulferien wöchentlich statt und umfasst jeweils eine Stunde. Der im Zusammenhang mit Freizeiten, Praktika und Exkursionen erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Während der Konfirmandenzeit findet mindestens eine mehrtägige Freizeit statt. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeit. Falls gewünscht, wird das Pfarramt den Erziehungsberechtigten die Formulare für die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht zur Verfügung stellen.

Über die Freizeit wird vorher informiert durch Besuche, einen Elternabend oder in schriftlicher Form.

Wenn Konfirmandinnen oder Konfirmanden aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie in der Regel eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.

Arbeitsmittel

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden benötigen folgende Arbeitsmittel:

Alle Materialien werden – soweit vom Pfarramt bestellt - zum Selbstkostenpreis verkauft.

Gottesdienst

Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch etwa alle zwei Wochen ist dringend erwünscht. Es ist notwendig, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden sich mit dem Gottesdienst vertraut machen. Auch Anregungen, Wünsche und Kritik in Bezug auf den Gottesdienst können nur angemessen und hilfreich sein, wenn sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden bzw. auch ihre Eltern oder Erzie-hungsberechtigten mit dem Gottesdienst persönlich auskennen.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, gemeinsam mit ihren Kindern an den Gottesdiensten teilzunehmen. Das gemeinsame und unterschiedliche Erleben von Gottesdiensten ermöglicht ein Gespräch zuhause und ist eine Chance für beide Generationen, sich Lebensfragen im Kontakt mit christlichem Glauben zu stellen.

Die Teilnahme an Gottesdiensten wird im Unterricht oder nach dem Gottesdienst abgefragt.

Die für den Gottesdienst Verantwortlichen geben sich Mühe, Gottesdienste zu gestalten, die in Inhalt und Gestaltung zumindest teilweise die Jugendlichen ansprechen können. Gelegentlich werden Jugendgottesdienste gefeiert bzw. werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden in die Gottesdienstgestaltung miteinbezogen.

Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, die Konfirmandinnen und Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten.

Es ist wichtig, dass zuhause der Gemeindebrief gelesen wird, dass Eltern und Kind über den Unterricht sprechen und der Gottesdienst ab und zu gemeinsam besucht wird. Auch eine Teilnahme an den gelegentlich angebotenen Elternabenden ist wünschenswert und kann für alle Beteiligten fruchtbar sein.

Abschluss der Konfirmandenzeit

Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenzeit werden mit den Erzie-hungsberechtigten die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.

In der Schlussphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden der Gemeinde in einem wesentlich von ihnen gestalteten Gottesdienst vor (Vorstellungsgottesdienst).

Konfirmation

Aufgrund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation. Die Zulassung ist in aller Regel der Fall.

Die Zulassung zur Konfirmation kann nach Rücksprache mit der Konfirmandin bzw. dem Konfirmanden, den Erziehungsberechtigten und dem Kirchenvorstand dann versagt werden, wenn ..

Gegen den Ausschluss von der Konfirmation können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei der Superintendentin bzw. bei dem Superintendenten und gegen dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei der Landessuperintendentin bzw. bei dem Landessuperintendenten einlegen.

 

Die vorstehende Ordnung wird hiermit gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchliches Amtsblatt S.154) genehmigt.


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                                                                                Ev.-luth. Kirchenkreis

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