Die Kirchengemeinde im Kirchenkreis und in der Landeskirche

1. Laut Kirchengemeindeordnung und in der Wirklichkeit ist die Kirchengemeinde vor Ort die für die Menschen und Kirchenmitglieder wichtigste Form von „Kirche“.

Eine Kirchengemeinde der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers ist eine selbständige Körperschaft öffentlichen Rechts.

Ihre Leitungsorgane sind für das Ganze der Kirchengemeinde (also „Geistliches“ u n d „Weltliches“, die Gottesdienstordnung und die Kirchenrestauration) der Kirchenvorstand und das Pfarramt gleichermaßen, aber mit unterschiedlichen Akzenten.

Pastor oder Pastorin (Pfarramt) sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass gute Leitung in der Kirchengemeinde geschieht und d.h. nach theologischem Verständnis: Das „Geistliche“ und das „Weltliche“ sind zwei Akzente derselben Wirklichkeit. Die Pastoren sollen in besonderer Weise Anwalt dafür sein, dass das Geistliche nicht verloren geht.

Der Kirchenvorstand ist dafür in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass das „Weltliche“ angemessen bedacht wird – ob es nun um eine Gemeindebefragung, die Gottesdienste oder die Friedhofsverwaltung geht.

Wo die Verkündigung in Wort und Sakrament (Taufe, Abendmahl) in angemessener Weise geschieht, da ist – lutherisch gesehen – Kirche vor Ort. Darum ist der Gottesdienst das Zentrum evangelischer Kirche.

In unserer Kirchengemeinde liegt ein Schwerpunkt auf der Gestaltung verschiedener Gottesdienstformen. Neben Pastor und Pastorin gibt es Lektorinnen und Lektoren sowie andere (spontane) Gottesdienstleitungsgruppen, die Andachten oder Gottesdienste mit Unterstützung der Pastoren vorbereiten und selbständig leiten.

Die Gemeinde nimmt das gerne an.

Obwohl der Gottesdienst sachlich Zentrum einer Kirchengemeinde ist, sind Seelsorge (Besuche, Trauerfeiern usw.), Bildung (Unterricht, Erwachsenenbildung, Ausbildung Ehrenamtlicher), Gemeinschaft (Lerngemeinschaften, Austausch, Für-einander-Dasein) und Diakonie (Besuche, Gaben, Vermittlung an Fachkräfte, ortspolitisches und politisches Engagement) unmittelbare Wesensäußerungen einer Kirchengemeinde.

Weil viele Menschen selten zuhause sind oder wechselnde Wohnorte haben bzw. Hilfe und geistige Kraft auch woanders als zuhause brauchen, gibt es über-örtliche kirchliche Angebote auf Campingplätzen, am Urlaubsort, in der Seemannsmission, am Arbeitsplatz (kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt), in der professionell angeleiteten Diakonie usw.

Nicht nur deswegen, aber dafür mindestens braucht es neben der Kirchengemeinde auch die

2. Kirchenkreise 

Ein Kirchenkreis ist in unserer Landeskirche ebenfalls ein eigenständiges Organ. Letztlich hat er der Arbeit und dem Leben der Gemeinden vor Ort zu dienen (Dienstleister) und darüber hinaus über- und außergemeindlich kirchliches Engagement anzuregen und zu unterhalten.

Darum gibt es z.B. den Kirchenkreistag, sozusagen das „Parlament“ des Kirchenkreises, in dem alle Kirchengemeinden und Institutionen über Entsandte vertreten sind.

Der Kirchenkreistag trifft sich 2-4 Mal im Jahr, berät den Haushalt, den Stellenplan, die Schwerpunkte und das inhaltliche Profil eines Kirchenkreises (von der Schwerpunktsetzung durch Einrichtung oder Auflösung von hauptamtlichen Stellen bis zur Öffentlichkeitsarbeit). Je lebendiger und konstruktiver in seinen Ausschüssen gearbeitet wird, desto mehr profitieren letztlich die Gemeinden vom Kirchenkreis.

Der Kirchenkreisvorstand ist das ständige Leitungsgremium des Kirchenkreises zwischen den Kirchenkreistagssitzungen. Er kann eigene Akzente setzen, ist aber auf die Rahmenrichtlinien seitens des Kirchenkreistages angewiesen.

Dienstvorgesetzte/r der kirchlich Angestellten ist im Kirchenkreis der Superintendent resp. die Superintendentin. Er oder sie ist „geborenes“ Mitglied im Kirchenkreisvorstand und steht dem Pfarrkonvent (allen Pastoren und Pastorinnen), der Pfarrkonferenz oder Kirchenkreiskonferenz vor.

Unser Superintendent ist Thomas Henning.

Er oder sie vertritt den Kirchenkreis in besonderer Weise nach außen, also gegenüber Sprengel (s.u.), Landeskirche (s.u.) und Politik.

3. Die Kirchenkreise im Süden der Landeskirche Hannovers bilden den Sprengel Göttingen.

Der Landessuperintendent ist als „Regionalbischof“ oberste Leitung im Sprengel.

In wesentlichen Fragen (Finanzen, Personal im Kirchenkreis und in den Gemeinden usw.) sind die Kirchenkreise, vertreten durch ihre Superintendenten und Superintendentinnen, aber autonom. Der Landessuperintendent sitzt der „Ephorenkonferenz“ (Superintendenten und Superintendentinnen) vor, kann im „Bischofsrat“ (Bischöfinrat ..) bei Personalentscheidungen usw. Einfluss nehmen und versteht sich als Seelsorger insbesondere der Hauptamtlichen.

Der Landessuperintendent kann sich um die Kooperation der Kirchenkreise bemühen und auf Sprengelebene Stellen einrichten (lassen) und Veranstaltungen anregen und planen. 

4. Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gibt es seit der Ablösung des Königreichs Hannover durch Preußen.

Sie umfasst alle Sprengel, Kirchenkreise, Kirchengemeinden, örtliche, regionale und überregionale Einrichtungen. Die Landeskirche ist rechtlich und organisatorisch die Zusammenfassung der Kirche in unserem Raum.

Ihre Organe sind z.B. die Landessynode (gesetzgebend, entspr. dem Kirchenkreistag auf Kirchenkreisebene), das Landeskirchenamt (ohne Entsprechung auf Kirchenkreisebene, ein Mittelding aus Verwaltung und Kirchenleitung) und die Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann.

Nach dem 2.Weltkrieg sind im „Loccumer Vertrag“ alle wesentlichen Angelegenheiten zwischen Kirche und Staat (Bundesland Niedersachsen) geregelt worden. Die Landeskirche genießt den besonderen Schutz des Staates,  o h n e  Staatskirche zu sein. Sie ist – bis in den Religionsunterricht hinein (z.B.!) frei und selbständig in der Gestaltung ihrer Botschaft, ihres letztlich göttlichen Auftrags.

Für das Privileg, die Kirchensteuer über staatliche Finanzämter einziehen zu lassen (wofür die Kirche jährlich über 300 Millionen € zahlt! Aber eigenständige Kirchensteuerämter kämen teurer!) und im Geist der verschiedenen Staat-Kirche-Verträge nach dem Desaster von Nazi-Herrschaft und Krieg kooperiert die Landeskirche mit dem Staat, letztlich mit der Gesellschaft. Praktischen Ausdruck findet das bei Reizthemen, wie staatlich verbürgtem Religionsunterricht, Militärseelsorge usw.

Letztlich geht es aber um den Versuch, der Gesellschaft ein Stück „Zivilreligion“ anzubieten: Auch wer nicht Mitglied ist oder mitmacht, kann davon profitieren, dass die Kirche z.B. gute Kindergärten trägt, auch aus der Kirche ausgetretenen Eltern die Taufe ihrer Kinder nicht verweigert, Konfirmandenunterricht, Kinder- und Jugendarbeit (z.B. in sozialen Brennpunkten) auch für Kinder anbietet, deren Eltern nicht in der Kirche sind usw.

Exkurs: Nicht nur für kirchliche Ohren ungewohnt und natürlich zu Recht anfechtbar brachte es neulich ein Handwerker in Gimte während einer Turmbesteigung auf den Punkt: Wenn es die Kirche und die Freudenhäuser nicht gäbe, gäbe es noch mehr Gewalt in der Welt. Hier hat ein Mensch, der sich nicht als kirchlicher Insider fühlt, aber Kirche und Gottesdienst schätzt, in männlich verkürzter und etwas derbe-herzlicher Art gesagt, was für ihn „Zivilreligion“ ist.

Trotz Zusammenarbeit von Kirche und Staat/Gesellschaft: Die Botschaft von Gott in Jesus Christus geht nicht reibungslos in den Wünschen und Interessen von z.B. Politikern, Wirtschaftsverantwortlichen oder Handwerkern in Gimte und anderswo auf.

Diese Botschaft ist so tief, dass sie alle bornierte Dummheit untergräbt. Sie ist so frei, dass sie alle ängstlichen Zwänge aufhebt. Sie ist so lebendig, dass dagegen das Witze-Erzählen, wenn der Pastor die Feier verlassen hat, ein müder Abklatsch der Fröhlichkeit ist, die der Glaube schenken kann. Sie „bringt“ nicht immer das Erwartete, oft das Unerwartete, das Sperrige, das Vorwärtsweisende, das uns wahrhaft was „bringt“.

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