Stiftungen
Stiftungen stärken Gemeinden. Sie ermöglichen die Finanzierung der Gemeindearbeit durch verlässliche Erträge aus dem Stiftungsvermögen.
Im Kirchenkreis Leer haben darum mehrer Gemeinden eigene Stiftungen errichtet oder planen die Errichtung von Stiftungen. Auch der Kirchenkreis fördert über zwei Stiftungen Aufgaben zum Wohle von Menschen.
Die Errichtung von Stiftungen ist ein Zeichen der Dankbarkeit der Stifter für Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Leben.
Stiftungen sind auf Dauer angelegt.
Sie setzen ein Zeichen für eine bleibende und nachhaltige kirchliche Arbeit. Zustiftungen zu den bestehenden Stiftungen sind jederzeit möglich. Diese Zustiftungen können unter dem Namen des Stifters geführt werden. Eine Möglichkeit ist, im Rahmen des eigenen Testaments ein Vermächtnis zu Gunsten einer Stiftung zu errichten und so einen Teil des eigenen Vermögens für diesen Zweck einzusetzen.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine eigene Stiftung zu errichten, bietet Ihnen der Kirchenkreis Leer fachkundige Hilfe und Beratung an.
Laden Sie sich hier zwei Informationsblätter im PDF-Format herunter.
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Kontakt: Pastor Armin Siegmund
(0 49 1 - 39 01) oder Armin.Siegmund@evlka.de.
Einzelne Gemeinden im Kirchenkreis (KK) Leer haben in den letzten Jahren Stiftungen errichtet, deren Zweck in der Regel die Förderung der Gemeindearbeit bzw. eines Teilbereiches der Gemeindearbeit ist.
Jungen Datums sind die "Rheiderländer Kirchenstiftung" der Gemeinden Bingum und Holtgaste, die "Stiftung Pogum" der Kirchengemeinde (KG) Pogum und die Ende 2008 errichtete "Liudgeri- Stiftung" der Gemeinde Hesel.
Diese Stiftungen sind Sammelstiftungen, die in der Art von Bürgerstiftungen durch Initiative aus den Gemeinden heraus errichtet wurden.
In der 200 Gemeindeglieder-Gemeinde Pogum hat die Stiftung das Ziel, die pfarramtliche Versorgung vor Ort zu erhalten.
In der Liudgeristiftung Hesel war ein Motiv zur Stiftungserrichtung die nachhaltige Sicherung einer Diakonenstelle für Jugendarbeit, die derzeit durch den Mitarbeiterfonds des Kirchenkreises co-finanziert wird.
Mit der Errichtung dieser Stiftungen wurde in vielen Gemeinden des Kirchenkreises erstmals das Thema Stiftungen als Gestaltungsmöglichkeit kirchlichen Handelns diskutiert.
Die Rheiderländer Kirchenstiftung und die Stiftung Pogum wurden 2007 durch die Bonifizierung der Landeskirche unterstützt.
Das Stiftungsvermögen lag zum Jahresende 2008 bei ca. 105.000 Euro für die Rheiderländer Kirchenstiftung, bei ca. 37.000 Euro für die Stiftung Pogum und bei ca. 25.000 Euro für die Liudgeristiftung in Hesel.
Die guten Reaktionen auf die Stiftungsgründungen lassen einen Mittelzuwachs in den nächsten Jahren erwarten.
In der Anlage zwei Materialien zu den Stiftungen im Kirchenkreis.
Daneben sind in Gründung:
- Stiftung Logabirum
- Stiftung Nortmoor
- Stiftung Lutherkirche
- Stiftung Warsingsfehn
Diakonie
Stiftung Diakonie Stiftung des Ev. luth. Kirchenkreises Leer
Auszug aus der Stiftungssatzung
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung soll den Zweck haben, o die Arbeit des Kreisverbandes des Diakonischen Werkes für den Landkreis Leer e. V. zu unterstützen, o die diakonisch tätigen Verbände, Vereine, Anstalten und sonstigen Einrichtungen sowie die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Synodalverbände unbeschadet ihrer Selbständigkeit und Rechtsform in ihrer Arbeit anzuregen, zu fördern, zu beraten und zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben zusammenzuführen, o soziale Probleme im Bereich des Landkreises Leer aufzuzeigen, zu verdeutlichen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und einzuleiten, o in besonderen Fällen Hilfe zu leisten, o erforderlichenfalls eigene diakonische Einrichtungen zu unterhalten und Mitarbeiter zu beschäftigen o sowie das kirchliche Leben im Bereich der Mitgliedsgemeinden des Landkreises Leer zu fördern.
(2) Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes Zuwendungen an andere steuer-begünstigte Körperschaften zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften oder an Körperschaften öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke vergeben.
(3) Dabei wird der Stiftungszweck insbesondere verwirklicht durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen an kirchliche juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder kirchliche Dienststellen, welche Zwecke entsprechend Absatz 1 verfolgen. Antragsberechtigt sind die in Satz 1 genannten Personen und Dienststellen nur dann, wenn sie im Bereich der Mitgliedsgemeinden des Kreisverbandes innerhalb des Landkreises Leer angesiedelt sind.
Antragstermin:
1. März jeden Jahres
Adresse:
Stiftung Diakonie im Landkreis Leer
Vorsitzender:
Superintendent Klemenz, Leer Patersgang 2, 26789 Leer.
Kind
Stiftung Stiftung Kind des Ev. luth. Kirchenkreises Leer
Die Stiftung Kind ist eine unselbständige kirchliche Stiftung. Ihr Zweck ist die finanzielle Unterstützung von Kindertagesstätten der ev.-luth. Kirchengemeinden im Kirchenkreis Leer und die Förderung anderer Arbeit mit Kindern im Vorschulalter.
Der Stiftungsvorstand berät im Frühjahr und im Herbst über eingegangene Förderanträge und schlägt dem Kirchenkreisvorstand Projekte zur Förderung vor.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stiftungsorgane sind in ihrer Entscheidung allein der Stiftungssatzung und dem Zweck verpflichtet.
Laden Sie sich hier ein Informationsblatt zu den Vergaberichtlinien im PDF-Format herunter.
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Auszug aus der Stiftungssatzung
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung unterstützt die vor- und frühschulische Erziehung und Förderung von Kindern, insbesondere die Arbeit der kirchlichen Kindertagesstätten sowie kirchlicher und diakonischer Einrichtungen der Lernhilfe und der sozialpädagogischen Familienhilfe im Kirchenkreis Leer.
(2) Zu den Antragsberechtigten zählen die Kindertagesstätten der ev.-luth. Kirchengemeinden im ev.-luth. Kirchenkreis Leer sowie diakonische Einrichtungen im ev.-luth. Kirchenkreis Leer.
Für die Vergabe der Mittel hat das Kuratorium beschlossen, dass
- besondere Projekte gefördert werden,
- die Förderung sich auf Projekte möglichst "nahe am Kind" bezieht,
- religionspädagogisches Materialien bzw. Projekte bezuschusst werden,
- die Anschaffung von Musikinstrumenten förderungswürdig ist,
- keine regulären Personalkosten übernommen werden,
- andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen (bspw. Kommune, Freies Drittel des Kirchenkreises) und
- Eigenmittel eingesetzt werden (Ergänzungsfinanzierung)
- Die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen nicht mehr gefördert werden
Antragstermin:
1. März und der 1. Oktober jeden Jahres
Adresse:
Ev. luth. Kirchenkreis Leer
Kuratorium der Stiftung Kind Patersgang 2, 26789 Leer.
Vorsitzender: Herr Karl Schraplau, Leer
Rheiderland
Text
Pogum
Text
Hesel
Text
Hospiz
Der ev.-luth. Kirchenkreis ist Gründungsmitglied der Hospizstiftung Leer und Gesellschafter der Hospiz gGmbH- Leer.
Ziel der Stiftung war die Bereitstellung eines Gebäudes für ein stationäres Hospiz. Aufgabe der Trägergesellschaft ist der Betrieb des stationären Hospizes in Leer.
Am 22. Januar 2009 konnte das Hospizhuus Leer als erstes ostfriesisches Hospiz seiner Bestimmung übergeben werden. Seit 1. Februar 2009 können hier bis zu 8 Gäste betreut werden.
Stiftung und Betreibergesellschaft werden getragen durch die Hospizinitiative Leer, den Reeder Alfred Hartmann, die lutherische, katholische und reformierte Kirche der Region und durch den Landkreis Leer.
Die lutherische Kirche hat bis jetzt zum Bau und Betrieb des Hospizes 225.000,00 € beigetragen.
Das Hospizhuus braucht weiterhin unsere Unterstützung durch Spenden, ehrenamtliche Mitarbeit, seelsorgerliche Begleitung.
Fundraising
Zur Unterstützung des Stiftungsgedankens wurde vom 18.02.-11.03.09 in Zusammenarbeit mit der Sparkasse LeerWittmund die große Ausstellung der Landeskirche "Stiften − typisch evangelisch" in Leer gezeigt.
Über Schulungsangebote an die Kirchengemeinden werden seit 2004 Grundkenntnisse im Fundraising vermittelt. Darüber hinaus wird gezielte Beratung bei Projekten geboten.
Im Konzept einer nachhaltigen Finanzierung von Gemeindearbeit sind der Mitarbeiterfonds und die Stiftungen Standbeine neuer Finanzierungsformen im Kirchenkreis Leer.
Von den Fundraisern im KK Leer und Rhauderfehn wurde darüber hinaus gemeinsam mit der Verwaltung ein umfassendes Fundraising-Konzept für den Bereich beider Kirchenkreise erstellt. Dieses Konzept berücksichtigt auch die zukünftige Neuordnung der Kirchenkreise im westlichen Ostfriesland und ist für den Bereich des zu Beginn 2009 gebildeten Kirchenamtes Leer umsetzbar. Im Kirchenkreis Leer ist Pastor Armin Siegmund als Fundraiser Ansprechpartner (Telefon: 0491 390, E-Mail: Kg.Bingum@evlka.de)




