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Chorfest 2010 Rückblick
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Impressum
Für Chöre der Ev.-luth. Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und der Bremischen Evangelischen Kirche ist die Mitgliedschaft kostenfrei, da die Landeskirchen Pauschalbeiträge für ihre Chöre bezahlen.
Kirchliche Körperschaften und einzelne Kirchenglieder können dem Niedersächsischen Kirchenchorverband als außerordentliche Mitglieder angehören, desgleichen freie Chöre und Kantoreien, die Kirchenmusik pflegen und in der Kirche singen.
Jahresbeitrag für Einzelmitglieder - Euro 6,00
Jahresbeitrag für korporative Mitglieder - Euro 15,00
Anmeldung
Chor einer der fünf oben genannten Landeskirchen
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freier Chor (korporatives Mitglied)
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Einzelperson
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Geschäftsstelle Niedersächsischer Kirchenchorverband
Hinter der Michaeliskirche 3 - 5 . 31134 Hildesheim
Fon: (0 51 21) 69 71 -4 70 | Fax: (0 51 21) 69 71 - 4 71 | eMail: NKV@evlka.de