In der Langeooger Inselkirche sind während des größten Teils des Jahres (einschl. Weihnachtsferien!)
neben Inselpastor Torsten Both sog. KurpastorInnen tätig. Sie teilen sich den Dienst
mit dem Ortsgeistlichen für jeweils zwei bis vier Wochen, manchmal übernehmen sie auch seine Vertretung.
Untergebracht sind sie in einer gemeindeeigenen Ferienwohnung, die ausreichenden Komfort (TV, eigenes Telefon usw.)
und Platz genug auch für Familienangehörige bietet. Die KurpastorInnen wohnen miet- und kurtaxfrei und
erhalten für Ihren Dienst eine Erstattung ihrer Fahrtkosten, in den meisten Landeskirchen auch Sonderurlaub.
Familienangehörige zahlen für ihren Aufenthalt eine bescheidene Miete, welche die Gestellung von Bettwäsche
und Handtüchern einschließt. Achtung: Mit Rücksicht auf
Allergiegeplagte KollegInnen können
wir grundsätzlich keine Haustiere aufnehmen!
Zum Dienst der Kurpastoren gehört vor allem
- Die Gestaltung von Gottesdiensten (Predigt- und Abendmahlsgottesdienste, Kinder- und
Familiengottesdienste, Abendandachten);
- Vorträge bzw. Gesprächsveranstaltungen (z.B. Dia-Berichte, thematische Vorträge,
Diskussionsveranstaltungen, Bibelgespräche nach Wunsch, in der Regel zwei pro Einsatzzeit);
- Seelsorgegespräche (soweit angefragt).
Amtshandlungen werden von Kurpastoren in der Regel nur in folgenden Ausnahmefällen übernommen:
- wenn ein übernommener Gottesdienst eine Taufe einschließt,
- wenn eine Trauung von Gästen erbeten wird,
- wenn der Ortspfarrer verhindert ist.
Wenn der Ortspfarrer wegen Urlaub oder Dienstreise Vertretung benötigt, spricht er dies in der Regel
langfristig mit den betroffenen Kurpastoren ab.
Die Erfahrung der zurückliegenden Jahrzehnte hat gezeigt, daß bei dieser Regelung dem Kurpastor ausreichend
Zeit bleibt, um neben seinem Dienst selber eine Kur durchzuführen oder Urlaub zu machen. Außerdem
berichten viele, daß sie der Dienst in einer lebendigen Urlaubergemeinde neu für ihre Alltagsarbeit
motiviert habe. Besonders PastorInnen mit besonderem Auftrag bzw. die aus familiären Gründen z.Zt. nicht
im Dienst sind, nehmen auch gern die Möglichkeit wahr, durch den Dienst als Kurpastor/in den Kontakt zur ‚normalen'
kirchlichen Arbeit aufrecht zu erhalten.
Wenn Sie Interesse an der Übernahme eines Kurpastorendienstes auf Langeoog haben, melden Sie dieses
- am besten schriftlich - im Pfarramt unter Angabe von folgenden Daten
an:
- Name, Anschrift, Tel., Fax, eMail
- Ungefährer Zeitraum, in dem Sie nach Langeoog kommen könnten (Minimum 14 Tage)
- Lebensalter, derzeitige Tätigkeit, Erfahrung mit Kurseelsorge und/oder Langeoog
- Angehörige, die voraussichtlich mitkommen wollen
Nachdem wir uns grundsätzlich über einen Einsatz geeinigt haben, beantragen Sie Ihre Beauftragung
beim Evang.-luth. Landeskirchenamt in 30037 Hannover, Postf. 3726. Antragsteller, die für ihren Dienst (Sonder-)Urlaub
beantragen, müssen ihrem Schreiben einen Bescheid ihres Dienstherren beilegen,
dass sie in der fraglichen
Zeit abkömmlich sind.
Wenn der/die von Ihnen gewünschte(n) Zeitraum/-räume auf Langeoog nicht mehr frei sind, können wir
Sie ggfls. auch auf eine Nachbarinsel oder einen Einsatzort an der Küste weitervermitteln.
|