Charta oecumenica

der ev.-luth. Gemeinden Jakobi, St. Johannis, St. Martin
und der röm.-kath. Gemeinde Hl. Engel

Christliche Gemeinden dienen der Orientierung im Leben, indem sie Signale der Hoffnung und Zuversicht setzen.

Ihr Glaube, ihre Hoffnung und ihre Liebe haben ihren gemeinsamen Grund in Jesus Christus. Die konfessionelle Spaltung und eine Orientierung der Gemeinden auf sich selber stehen diesem Auftrag häufig entgegen.

Die beteiligten Gemeinden blicken dennoch auf eine langjährige ökumenische Zusammenarbeit zurück. Sie fühlen sich durch die Verabschiedung der "Charta oecumenica" auf dem Kirchentag in Berlin 2003 bestätigt und bestärkt.

Mit ihrer Charta oecumenica wollen sie in der folgenden Übereinkunft die Verbundenheit aller Gemeinden festigen, vertiefen und erweitern. Dabei erinnern sie sich auch an die Gründung einer christlichen Gemeinde "Biscopesrode" *) hier vor ca. 800 Jahren.

Unsere Charta oecumenica will so Anstöße zu einem lebendigen Miteinander geben und die Menschen hier einladen, ihr persönliches und gesellschaftliches Leben im Geiste Jesu Christi zu gestalten.

I.

In den letzten Jahren wächst in den Nachbargemeinden Jakobi, HI. Engel, St. Johannis und St. Martin ein ökumenisches Miteinander, das in regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen zum Ausdruck kommt.

1. Ökumenische Bibelwoche
2. Einschulungsgottesdienst und ökumenische Schulgottesdienste
3. Ökumenisches Bibelgespräch
4. Ökumenischer Gottesdienst am Pfingstmontag
5. Weltgebetstag
6. Gemeinsame Sitzungen der Kirchenvorstände
7. Caritatives und diakonisches Zusammenwirken insb. am Spargelacker

II.

Wir wollen das Bestehende weiter pflegen und damit das gemeinsame Christsein in unserem Umfeld sichtbar machen. Daher bitten wir Gott, dass er uns die Kraft gibt,

    • im Gebet und beim Gottesdienst an einander zu denken,
    • mögliche Schritte auf einander zuzugehen,
    • im Leben und Glauben einander Anteil zu geben,
    • im Dialog über spirituelle und theologische Fragen
      miteinander zu bleiben und unterschiedliche Sichtweisen zu respektieren.
    • Aktionen und Planungen rechtzeitig abzusprechen, um einander zu ergänzen,
    • die Aufgaben in der Öffentlichkeit miteinander zu tragen und anzupacken.

    III.

    Es geht uns in unserem Miteinander um die Entdeckung neuen geistlichen Lebens, um den gemeinsamen Gottesdienst mit dem Ziel der Gemeinschaft am Tisch des Herrn und um die gegenseitige Teilnahme am nachbarlichen Gemeindeleben.

    In der Praxis bieten sich insbesondere an:
    1. Gemeinsame Jahresplanung (Gemeindefeste, Stadtteilfeste, Sitzungen usw.)
    2. Veranstaltungen der Nachbargemeinden werden in Gemeindebriefen und Schaukästen bekannt gemacht
    3. Gemeinsame Kinderbibelwochen
    4. Weltgebetstag an einem Ort
    5. Wechselseitige Einladungen zu Gastpredigten z.B. am Ostermontag und am Reformationstag/Allerheiligen
    6. Gemeinsame Vortragsveranstaltungen
    7. Gemeinsame Veranstaltungen in der Jugend- und Seniorenarbeit
    8. Gemeinsame Kollekte einmal im Jahr für Projekte in den Gemeinden
    Für das Gelingen praktizierter Ökumene ist ein sicherer Informationsfluss wichtige Voraussetzung, daher benennen die Gemeinden einen oder zwei Verantwortliche, die Absprachen für die ökumenischen Aufgaben oder Vorhaben treffen können.

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    Diesen Weg wollen wir jetzt miteinander gehen und möglichst viele Menschen dazu einladen. Gott helfe uns.

    Hannover, den 14.10.2003

    Vorstehender Text wurde durch die Beauftragten der beteiligten Gemeinden erstellt und am 14. Oktober 2003 verabschiedet.

    Erläuterung: *) BISCOPESRODE Die heutigen Pfarreien Jakobi, St.Martin, St.Johannis, hl. Engel haben eine gemeinsame Geschichte:

    Mit "Biscopesrode" und "Rodhen" ist Kirchrode in Hildesheimer Urkunden schon früh überliefert. 1022 wird es in einer Urkunde des Michaelisklosters zu Hildesheim als "Biscopesroth" erwähnt.

    Im Rahmen der Kolonisationstätigkeit der Hildesheimer Bischöfe wurde Kirchrode vermutlich als Rodungsdorf in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts angelegt. Das Territorium des Bischofs wurde nach Norden mit der Anlage der Dörfer Kirchrode, Bemerode und Wüferode gesichert. Güter der Kirche zu Rodhen / Kirchrode werden 1285 in einer Hildesheimer Urkunde genannt. Innerhalb des Archidiakonats Sarstedt gehörten dem Kirchspiel Kirchrode nach Norden 17 Siedlungen an. Während einige von ihnen wüst wurden und in Nachbardörfern aufgingen, wurden andere wie Bothfeld mit Buchholz selbständige Kirchengemeinden. Die Patronatsrechte über Jacobi Kirchrode standen dem Hildesheimer Bischof zu. Erst Bischof Siegfried II. (1279-1301) tauschte sie 1298 gegen die Patronatsrechte der Kirche in Groß Freden mit dem Kloster Marienrode. Der urkundlichen Übertragung ging schon 1290 der inoffizielle Tausch der Patronatsrechte voraus. Den Hildesheimer Zisterziensern standen die Kirchroder Rechte bis 1806 zu, erst dann fielen sie an den Staat.

    Die Pfarrgeistlichen von Jacobi Kirchrode sind seit 1297 urkundlich nachweisbar. (Text nach Paul Theile)

    Nachdruck mit Quellenangabe gestattet Druck:www.hl-engel-hannover.de