Auszug

§ 2 Zweck der Stiftung

(1) Zweck der Stiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung kirchlicher Aufgaben im Bereich der Ev. - luth. Jakobigemeinde, Hannover-Kirchrode, und zwar ergänzend zu den kirchlichen Diensten.

Hierzu gehören insbesondere:

    (a) Kirchenbezogene Aus- und Fortbildung
    (b) Kirchenbezogene Jugendarbeit
    (c) Förderung des geistlichen Lebens
    (d) Kirchenmusik

zu verwirklichen im In- und Ausland durch

    (a) Stipendien
    (b) Beihilfen
    (c) Finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die sich mit solchen ARbeiten beschäftigen
    (d) Anschaffung von Lehr- und Ausbildungsmaterial

(4) Soweit nicht in dieser Satzung festgelegt sollen im einzelnen das Kuratorium und der Vorstand entscheiden auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist.

§ 3 Steuerbegünstigungen

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung: Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke"

§ 4 Stiftungvermögen und Verwendung der Vermögenserträge

(1) Das Vermögen der Stiftung besteht im Zeitpunkt ihrer Einrichtung aus einem Kapitalbetrag von 200 000,-- DM. Zustiftungen sind möglich und beabsichtigt.

(2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert durch risikoarme Anlage in seinem Wert zu erhalten.

(3) Erträge aus den Vermögenswertren nach Abs. 1 sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Dasselbe gilt für Spenden die der Stiftung zu diesem Zwecke zugewendet werden...

§ 6 Organe der Stiftung

(1) Organe der Stiftung sind

(2) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.

(3) die Mitglieder der Organe müssen ... in ihrer Mehrzahl auch Mitglieder der Ev.-luth. Jakobikirchengemeine, Hannover sein.