Der Friedhof der Jakobikirchengemeinde zu Hannover-Kirchrode |
Die Friedhofsverwaltung informiertGestaltung der GrabstättenDer Kirchenvorstand der Jakobikirchengemeinde hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2006 eine Änderung im Anhang - I Gestaltung der Grabstätten - zur Friedhofsordnung beschlossen. Diese Änderung wurde am 04. Apr. 2007 kirchenaufsichtlich genehmigt und am 19. Apr. 2007 im Amtsblatt für die Region Hannover (Jahrgang 2007, Nr. 15) veröffentlicht.Mit der Änderung wurden die Ziffern 2 und 4 zur Gestaltung der Grabstätten neu gefasst und enthalten folgenden Wortlaut: Ziffer 2 Die Grabstätten sind - nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die benachbarte Grabstätten nicht beeinträchtigt werden, - die Bepflanzung ist so zu pflegen, dass der Grabstein sichtbar bleibt, - der Höhenwuchs der Bepflanzung ist auf Grabmalhöhe, maximal 2 Meter, zu begrenzen, - bei der Umrandung der Grabstätten mit Hecken obliegt die Pflege der Hecken der/dem Nutzungsberechtigten. Ziffer 4 Die Grabstätten können mit festem oder pflanzlichem (Büsche, z.B. Buchsbaum) Material eingefasst werden. Bei der Einfassung mit Buschwerk obliegt die Pflege der/dem Nutzungsberechtigten. Dabei ist die Ziffer 3 zu beachten. Einfassungen aus Beton oder Zement sind nicht zulässig. Diese Änderung ist bei der künftigen Gestaltung und Pflege der Grabstätten zu beachten. Klaus Fullmann
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Der Friedhof unserer Jakobikirchengemeinde liegt eingebettet zwischen dem Kleinen Hillen und der Brabeckstraße in unmittelbarer Nähe der Jakobikirche. Mit seinem alten und erneuerten Baumbestand, den kiesbestreuten Wegen, Hecken und gepflegten Gräbern ist er ein Ort der Stille und Besinnung und eine mühelos zugängliche Begräbnisstätte im Ortszentrum. |
| Der Friedhof wurde im 19. Jahrhundert angelegt, nachdem der Platz um die Jakobikirche für weitere Bestattungen nicht mehr ausreichte. 1951 wurde der Friedhof nach Südosten hin erweitert. Die Erweiterung wurde "Neuer Teil" genannt, während das bisherige Gelände die Bezeichnung "Alter Teil" erhielt. |
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