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Wählen Sie Ihren Kirchenvorstand in Ihrer Kirchengemeinde!
Gehen Sie am 2. April zur Wahl!
Liebe Gemeindemitglieder,
in den Kirchengemeinden der vier evangelisch - lutherischen Landeskirchen
in Niedersachsen werden am Sonntag, dem 2. April 2000, die Kirchenvorstände
neu gewählt. Die Gemeindeglieder entscheiden alles sechs Jahre mit dieser
demokratischen Wahl übe die Zusammensetzung Ihres Kirchenvorstandes.
Als Entscheidungsgremium ist der Kirchenvorstand für wesentliche Aufgaben
Ihrer Kirchengemeinde verantwortlich.
Er leitet gemeinsam mit dem Pfarramt die Gemeinde.
Der Kirchenvorstand nimmt die Verantwortung wahr
- für die inhaltliche Gestaltung des Gemeindelebens: für die Gottesdienste,
den kirchlichen Unterricht, die Seelesorge, die Diakonie, die
Öffentlichkeitsarbeit und die Mission;
- für die personelle Ausstattung der Gemeinde: die Besetzung der gemeindlichen
Ämter, die Berufung und Förderung der Ehrenamtlichen; er nimmt die
Dienstaufsicht üer die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wahr;
- für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude, Grundstücke, Kindergärten und
Friedhöfe;
- für die Aufstellung der Haushaltspläne.
Bitte beteildigen Sie sich an der Wahl des neuen Kirchenvorstandes Ihrer
Kirchengemeinde! Entscheiden Sie mit über die Zukunft Ihrer Kirchengemeide und
die Menschen, die sich den vielfältigen Aufgaben stellen.
Gehen Sie zur Wahl!
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und
mindestens seit drei Monaten Ihrer Kirchengemeinde angehören.
Sollten Sie am wahltag (2. April 2000) verhindert sein, zur Wahl zu gehen,
können Sie die Briefwahl schriftlich bei Ihrem Pfarramt beantragen (bis spätestens zum 30. März).
Die Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt.
Wir freuen uns über Ihre Wahl!
Ihr Kirchenvorstand
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