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Gebührentafel gem. § 2 der Rechtsverordnung über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren und
Gebühren für die Benutzung landeskirchlicher Einrichtungen
sowie § 4 der Bibliotheksordnung
in der Fassung vom 24.2.2006

 
    Euro  
 

Erstmalige Ausstellung einer Benutzungskarte,
Ausstellung einer Ersatzkarte nach Verlust

5,--  
  _________________________________________    

 

Kosten für Kopien:    
    bei Selbstanfertigung durch Benutzende pro Kopie -,10  
    bei Beauftragung der Bibliothek pro Kopie -,50  

 

Kopienlieferung (ab 20 Kopien) im Leihverkehr
entspr. Leihverkehrsbestimmungen  
  _________________________________________  

 

Internationaler Leihverkehr
Berechnung nach tatsächlichem Aufwand  

 

_________________________________________    

 

Entgelt für Faxlieferung pro Seite -,50  

 

Elektronische Dienstleistungen:    
    Disketten -,50  
  _________________________________________    

 

Bearbeitungsgebühr für Wiederbeschaffung des Mediums 15,--  
  (Diese Gebühr wird neben den Kosten für die Ersatzbeschaffung erhoben)  
  _________________________________________    

 

Gebühren für Säumnis bei der    
    1. Mahnung (pro Medieneinheit) -,--  
    2. Mahnung (pro Medieneinheit) 3,--
 
    3. Mahnung (pro Medieneinheit) 5,--  
  _________________________________________    

 

Für das Recht auf Wiedergabe oder Reproduktion bei Verwendung für
 
    Buchdruck nach Auflagenhöhe, mindestens 25,--  
    Zeitungen, Zeitschriften nach Auflagenhöhe, mindestens 15,--  
    Plakate 60,--  
    Postkarte 10,--  
  _________________________________________    
  Die Kosten für Versand von Medien und Kopien (Verpackung, Porto, Versicherung) werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.  
     
 

Hannover, den 24. Februar 2006

(Dr. v. Vietinghoff)

 

 

 


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