Kirchenbücher
Persönliche Einsichtnahme und Lesestellen
Kirchenbücher sollen aus
konservatorischen Gründen nicht im Original eingesehen werden.
Für die Benutzung durch Familienforscher wurden inzwischen
fast alle Kirchenbücher unserer Landeskirche aus der Zeit vor
1875 mikroverfilmt. Die Mikrofiches können in verschiedenen Lesestellen
eingesehen werden.
Zentrale Lesestelle ist das
Kirchenbuchamt Hannover
(Hildesheimer Str. 165-167, D-30173 Hannover, Tel. (0511) 9878-555,
Fax (0511) 9878-660, URL: www.kirchenbuchamt.de)
Auf der
Homepage des Kirchenbuchamtes finden Sie auch eine Übersicht
über die (mikroverfilmten) Kirchenbücher unserer
Landeskirche.
Hier weitere
Informationen zu den >> Lesestellen<<.
Schriftliche Kirchenbuchauskünfte
Schriftliche Anfragen zu Kirchenbucheinträgen
werden von den örtlichen Kirchengemeinden oder Kirchenbuchämtern
beantwortet. Die Anschriften jeweils zuständigen Stelle teilen
wir Ihnen gerne mit.
Personenstandsgesetz seit 1874
Für Personendaten aus der
Zeit nach dem 1. Oktober 1874 wenden Sie sich bitte an die
örtlichen Standesämter, da die Kirchenbücher nach dem
Inkrafttreten des preußischen Personenstandsgesetzes nur zur
Ermittlung der kirchlichen Amtshandlungen zu benutzen sind.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die entsprechenden standesamtlichen
Unterlagen nachweislich vernichtet oder verschollen sind.
Sperrfristen
Kirchenbücher
unterliegen wie
alle kirchlichen Archivalien den Sperrfristen des
Archivgesetzes
der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen vom 26. Februar
1999
(§ 7). Sie dürfen daher frühestens 30 Jahre nach
Abschluß
des Bandes benutzt werden und wenn die darin genannten Personen seit
mindestens
10 Jahren verstorben sind. Sind die Sterbedaten nicht ermittelbar,
endet
die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.
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