Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
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Kirchenbücher

Eine Übersicht über die (mikroverfilmten) Kirchenbücher unserer Landeskirche finden Sie auf der Homepage des Kirchenbuchamts Hannover.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Schriftliche Kirchenbuchauskünfte
Schriftliche Anfragen zu Kirchenbucheinträgen werden von den örtlichen Kirchengemeinden oder Kirchenbuchämtern beantwortet. Die Anschriften jeweils zuständigen Stelle teilen wir Ihnen gerne mit. 
 

Persönliche Einsichtnahme und Lesestellen
Die Kirchenbücher sollen aus konservatorischen Gründen nicht im Original eingesehen werden. Für die Benutzung durch Familienforscher wurden inzwischen fast alle Kirchenbücher unserer Landeskirche aus der Zeit vor 1875 mikroverfilmt. Weitere Informationen zu den Lesestellen finden Sie hier
 

Personenstandsgesetz seit 1874
Für Personendaten aus der Zeit nach dem 1. Oktober 1874 wenden Sie sich bitte an die örtlichen Standesämter, da die Kirchenbücher nach dem Inkrafttreten des preußischen Personenstandsgesetzes nur zur Ermittlung der kirchlichen Amtshandlungen zu benutzen sind. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die entsprechenden standesamtlichen Unterlagen nachweislich vernichtet oder verschollen sind.
 

Sperrfristen
Kirchenbücher unterliegen wie alle kirchlichen Archivalien den Sperrfristen des Archivgesetzes der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen vom 26. Februar 1999 (§ 7). Sie dürfen daher frühestens 30 Jahre nach Abschluß des Bandes benutzt werden und wenn die darin genannten Personen seit mindestens 10 Jahren verstorben sind. Sind die Sterbedaten nicht ermittelbar, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.

Landeskirchliches Archiv
Goethestr. 27
D-30169 Hannover

Tel. 0511/1241-983
Fax: 0511/1241-770
e-mail:archiv@evlka.de

 Stand: Mai 2008